AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Artisum Deutschland e.K. sowie ihrer angeschlossenen Tochter-Unternehmen – nachfolgend in Kurzform „ARTISUM“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Bedingungen des Kundes erkennt ARTISUM nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikationsdesign und die Entwicklung von digitalen Produkten sowie die Gestaltung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen, einschließlich Kreieren und Handel mit Kunstgegenständen und Produkte mit innovativem Industriedesign. Die vertragsspezifischen, von ARTISUM zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungs- oder Produktbeschreibungen, Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Rechnungen, Projektverträgen von ARTISUM. Die Angebote von ARTISUM verstehen sich freibleibend und sind 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht anders im Angebot angegeben, gültig.

1.3 Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des zeitlich letzten Angebotes von ARTISUM schriftlich, per E-Mail, Telefax oder Instant-Messaging-Dienst.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 ARTISUM wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung des ARTISUMs wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

2. Vertragsdurchführung

2.1 Grundlage der Arbeit bildet das Briefing und der schriftliche Arbeitsauftrag. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird ein entsprechendes Gesprächsprotokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage bzw. Grundlage.

2.2 ARTISUM übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Gesprächsprotokolle. Diese Gesprächsprotokolle sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend und sind durch den Kunden schriftlich zu bestätigen.

2.3 Um jedwede im Vertrag vereinbarten Termine und/oder Zeitpläne einzuhalten, ist eine Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Sollten Zuarbeiten des Kunden nicht wie vereinbart erfolgen oder Termine durch den Kunden entschuldigt und/oder unentschuldigt nicht eingehalten werden, so sind die Termine und/ oder Zeitpläne neu festzulegen.

3. Leistungsumfang und Vergütung

3.1 Die Entgelte für Leistungen durch ARTISUM werden je nach Leistungsumfang mit dem Kunden individuell vereinbart. Alle von ARTISUM angegebenen Preise verstehen sich netto ab ARTISUM’s Auslieferungsstelle, ausschließlich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung. Werden im Rahmen einer Produktion auf Veranlassung des Kunden zusätzliche Leistungen erbracht, die nicht im ursprünglichen Angebot bzw. im abgeschlossenen Vertrag enthalten waren, steht ARTISUM eine angemessene Vergütung zu. Für Eilaufträge wird ein angemessener Eilzuschlag in Rechnung gestellt, wenn der Mehraufwand an Materialkosten und Personalkosten erheblich ist oder andere in Arbeit befindliche Aufträge zurückgestellt werden müssen.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, gilt als kleinste Zeiteinheit eine halbe Stunde. Hiervon ausgenommen sind Abrechnungen nach Tagessätzen oder Pauschalen. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Arbeitstag beträgt standardmäßig acht Stunden.

3.3 Zwecks Prüfung und Zustimmung legt ARTISUM den Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

3.4 Arbeitsdateien jedweder Art, die für die vertrags- oder auftragsgemäße Nutzung des Werkes nicht benötigt werden, gehören nicht zum Lieferumfang des jeweiligen Projektes und bleiben Eigentum von ARTISUM.

3.5 Zahlungen sind sofort, spätestens jedoch 15 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz berechnet werden, sofern von ARTISUM nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.6 Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Auftragssumme fällig. Der Restbetrag wird mit Abnahme fällig.

3.7 Reisekosten und Spesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet. Sie sind sofort zur Zahlung fällig.

3.8 Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren.

3.9 Ein Änderungsverlangen ist schriftlich, per E-Mail, Telefax oder Instant-Messaging-Dienst zu formulieren. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt ARTISUM dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von ARTISUM benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist ARTISUM den Kunden darauf hin. Kunde und ARTISUM werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen Kunde und ARTISUM trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist ARTISUM einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.

4. Abnahme

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ARTISUM erbrachten Leistungen innerhalb von einer Woche abzunehmen, sobald ARTISUM die Fertigstellung schriftlich angezeigt und den Leistungsgegenstand zur Prüfung übergeben hat. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, z. B. durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung oder Zahlung der Vergütung, erklärte Abnahme gleich.

4.2 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.

4.3 ARTISUM ist in der künstlerischen Gestaltung und technischen Gestaltung frei. ARTISUM gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass der Leistungsgegenstand der vereinbarten Beschaffenheit und Funktionalität entspricht. Verweigerung der Abnahme aus rein künstlerischen oder geschmacklichen Gründen oder ästhetischen Differenzen ist nicht möglich.

4.4 Für Mängel, die aus Unachtsamkeit und der Vernachlässigung der Prüfpflicht auf Seiten des Kunden entstehen, haftet ARTISUM nicht.

4.5 Alle Leistungen von ARTISUM sind vom Kunden nach Erhalt zu überprüfen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme des Leistungsgegenstandes schriftlich geltend zu machen. Die Mängelanzeige ist schriftlich einzureichen und mit einer qualifizierten Fehlerbeschreibung zu versehen, die ARTISUM eine Nachvollziehbarkeit des gerügten Mangels ermöglicht.

4.6 Nimmt der Kunde selbstständig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt solche Veränderungen von Dritten vornehmen, insbesondere Veränderungen eines Quellcodes, oder verwendet der Kunde nicht von ARTISUM freigegebene Hard- und Software im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, entfällt das Recht auf Gewährleistung.

5. Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von ARTISUM im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung ohne räumliche Beschränkung. ARTISUM bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ARTISUM und Kunden.

6. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für ARTISUM bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe an mit dem Projekt befasste freie Mitarbeiter bzw. Nachauftragnehmer bedarf keiner Einwilligung des Kunden.

7. Urheber-, Reproduktions- und Verwertungsrechte

7.1 Bei allen an ARTISUM übergebenen Arbeiten und Materialien setzt ARTISUM voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. ARTISUM ist zu einer Überprüfung dieser Rechte nicht verpflichtet. Wenn Vorlagen etc. mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt ARTISUM ebenfalls voraus, dass der Kunde das Einverständnis des Urhebers besitzt. Im Einzelfall hat der Kunde die Verpflichtung, die Rechtslage über kompetente Rechtsberatung klären zu lassen. ARTISUM lehnt jede Haftung ab, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnte. Der Kunde verpflichtet sich, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts entstehen, haftet der Kunde. Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen Rechte. Dies umfasst sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Rechte, insbesondere die entsprechenden Gewerbeberechtigungen.

7.2 ARTISUM ist berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt mit ARTISUM’s Copyright und ARTISUM’s Kommunikationsdaten zu versehen. ARTISUM ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für ARTISUM’s Werbezwecke zu verwenden und zu veröffentlichen.

7.3 Die Produkte von ARTISUM sind als geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von ARTISUM erarbeiteten Produkte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Kunde ARTISUM eine Vertragsstrafe in Höhe von 180% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

7.4 ARTISUM hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der ARTISUM eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des ARTISUMs, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

7.5 ARTISUM ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.

8. Verzug des Kunden

ARTISUM ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, unsere Forderungen an Dritte (z.B. Factoringbanken, Kreditreformen usw.) abzutreten. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde. Ist der Kunde mit der Zahlung eines Betrages ganz oder teilweise in Verzug, so ist ARTISUM berechtigt, seine Tätigkeiten für den Kunde einzustellen. Der Kunde hat in diesen Fällen die Kosten der Produktionsunterbrechung und ggf. Wiederaufnahme sowie den aus der Verzögerung eingetretenen Schaden zu vertreten. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgegebene Lastschrift und die damit verbundenen Verwaltungskosten hat der Kunde ARTISUM die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Zahlungsverzug ist ARTISUM außerdem berechtigt 1% p.m. Verzugszinsen plus Mahnspesen zu verrechnen.

9. Liefer- Und Leistungsstörungen

Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen können sich um die Dauer der Behinderung verlängern, zuzüglich einer Anlaufzeit beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von ARTISUM liegen, wie zum Beispiel bei Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlichen Materials und sonstigen Fällen an allen für die Produktion wesentlichen Orten. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von ARTISUM liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. ARTISUM wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.

10. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Wenn vom Kunden nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versendet ARTISUM nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferung an ARTISUM trägt der Kunde die Fracht- und Portokosten frei Haus.

11. Laufzeit, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

11.1 Der Vertrag läuft vom Tag des Vertragsabschlusses an bis zur Fertigstellung von Produkte/Dienstleistungen durch ARTISUM und zur Zahlung der vereinbarten Entgelte laut Rechnung durch den Kunden. Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung bei grober Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners berechtigt. Verstößt der Kunde gegen die im Vertrag genannten Pflichten, ist ARTISUM berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

11.2 Wurde der Auftrag erteilt und tritt der Kunde ohne Verschulden von ARTISUM vor Produktionsbeginn vom Auftrag zurück, ist ARTISUM berechtigt, die angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Gemeinkosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

11.3 Bei einem Auftragsrücktritt innerhalb von 15 Tagen vor Drehbeginn, Druck, Lieferung oder Fertigung ist ARTISUM berechtigt, 80 % der kalkulierten Auftragssumme zuzüglich 20% der Gemeinkosten in Rechnung zu stellen.

11.4 Tritt der Kunde später von der Produktion zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

12. Haftung

12.1 ARTISUM haftet für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig nach den gesetzlichen Bestimmungen herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ARTISUM ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

12.2 ARTISUM haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller des ARTISUMs übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde ARTISUM im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

12.3 ARTISUM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.

12.4 Die von ARTISUM erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und auf dem Briefing des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Ist ein Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das ARTISUM nicht zu vertreten hat oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

12.5 Alle ARTISUM überlassenen Gegenstände, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Bei Verlust und/oder Beschädigung der ARTISUM zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich ARTISUM’s Ersatzpflicht auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials. Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

12.6 ARTISUM’s Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird. Diese Prüfungen übernimmt der Kunde über seine eigenen Rechtsberater. 

12.7 ARTISUM haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen haftet ARTISUM höchstens in der Höhe des vereinbarten Entgeltes für die erbrachte Leistung. 

12.8 Die von ARTISUM gesetzten Links auf der eigenen Website oder auf derer von Kunden haben inhaltlich nichts mit der Meinung des ARTISUMs zu tun. ARTISUM ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftragsproduktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt ARTISUM aber auch jegliche Haftung ab.

12.9 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei ARTISUM geltend zu machen. Danach gilt das Produkt als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

12.10 Soweit die ARTISUM auf Veranlassung des Kunden und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden bzw. Verwerter. Delegiert der Kunde und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an ARTISUM, stellt er sie von der Haftung frei. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Kunden.

12.11 ARTISUM haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des ARTISUMs ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.

12.12 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ARTISUM und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der ARTISUM-Dienste und -Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

13. Eigentumsvorbehalt, Zurückhaltungsrecht

13.1 Für sämtliche ARTISUM’s Leistungen, unabhängig davon, ob der Kunde das Material bestellt oder nicht, gilt nachstehender Eigentumsvorbehalt. Die von ARTISUM gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände bleiben bis zur vollen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Kunden, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, ARTISUM’s Eigentum. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Kunden ist während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne ARTISUM’s schriftliche Einwilligung unzulässig und unwirksam.

13.2 Im Fall des Zahlungsverzuges steht ARTISUM ein Rücknahmerecht bei Aufrechterhaltung des Vertrages zu. ARTISUM hat weiter das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Kunde überlassen hat, oder die bei ARTISUM lagern und/oder für ihn hergestellt wurden, solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erfüllt sind. Die Originale sind ARTISUM spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Originale sind ARTISUM spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

13.3 ARTISUM ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass ARTISUM ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Kunden und/oder Verwerters. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.

14. Aufbewahrung Von Arbeitsmaterial

Das Arbeitsmaterial, welches im Zuge ARTISUM’s Leistungserbringung entstanden ist, wird bis zur Dauer eines Monats bei uns im Haus aufbewahrt. ARTISUM behält sich vor, Arbeitsmaterial nach Ablauf dieser Frist zu löschen oder dem Kunden auf dessen Kosten zu übermitteln. Der Kunde trägt die Kosten und Gefahren der Zustellung. Die Verpackung erfolgt sorgfältig, jedoch ohne Gewährleistung. Sie wird berechnet und nicht zurückgenommen.

15. Subunternehmer

ARTISUM ist berechtigt, auch ohne Benachrichtigung des Kunden, Leistungen durch Tochter-Unternehmen und/oder Dritte erstellen zu lassen. ARTISUM weist aber alle freie Mitarbeiter bzw. Nachauftragnehmer ausdrücklich auf eine entsprechende Verpflichtung hin und überwacht konsequent deren Einhaltung.

16. Konkurrenzausschluss

ARTISUM akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden. Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort des ARTISUMs.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

17.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

17.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

17.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

// Stand: 05.2019

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