AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Artisum Deutschland e.K.
(„ARTISUM“)
Zuletzt aktualisiert: 08.2025
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ARTISUM und ihren Vertragspartnern („Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.2 ARTISUM agiert als grenzüberschreitender Partner für Strategie, Kommunikation und Handel. Die Geschäftstätigkeit umfasst insbesondere:
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Grenzüberschreitende Projektentwicklung und Handelsabwicklung;
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Strategische Beratung für produktorientierte und technologiegetriebene Unternehmen;
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Vertretung und Vertrieb funktionaler Waren und Materialien unter der Marke BERVEX™ sowie weiteren Kennzeichen;
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Marken- und Kommunikationsunterstützung von der Konzeption bis zur Umsetzung;
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Digitale Workflows, Publikationsdienstleistungen und Back-Office-Infrastruktur.
1.3 Angebote von ARTISUM sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
1.4 Ein Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden auf Grundlage des zuletzt von ARTISUM unterbreiteten Angebots zustande, übermittelt in Schriftform, per E-Mail, Telefax oder über einen vereinbarten Instant-Messaging-Kanal und von ARTISUM bestätigt.
1.5 ARTISUM ist berechtigt, Leistungen für mehrere Marktteilnehmer, einschließlich Wettbewerber des Kunden, zu erbringen. Exklusivität wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Zusammenarbeit und Leistungserbringung
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dessen Anlagen (einschließlich Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Zeitplänen) sowie etwaigen schriftlichen Änderungsaufträgen.
2.2 Bei Dienstleistungsprojekten kann ARTISUM nach Abstimmungen Gesprächsprotokolle erstellen; sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich widerspricht, werden diese Protokolle verbindliche Arbeitsgrundlage.
2.3 Der Kunde stellt sicher, dass ARTISUM rechtzeitig die erforderliche Mitwirkung, Informationen, Zugänge und Freigaben erhält, um vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen auf Kundenseite verlängern die Fristen entsprechend.
2.4 ARTISUM ist berechtigt, Tochtergesellschaften und qualifizierte Subunternehmer, auch außerhalb Deutschlands, mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Preise verstehen sich netto ab Werk/FCA (Incoterms® 2020, siehe Abschnitt 7), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll, Abgaben und sonstiger Drittkosten. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Preisangabe in EUR; andere Währungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Anzahlungen:
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Für Dienstleistungen und Beratung: 50 % bei Auftragserteilung, Rest bei Abnahme oder gemäß vereinbartem Meilenstein.
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Für BERVEX™-Bestellungen (Waren): 100 % Vorauszahlung vor Produktionsbeginn, Zuteilung oder Versand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.3 Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
3.4 Verzugszinsen: Im B2B-Geschäft innerhalb Deutschlands gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB, Handelsgeschäfte). Für BERVEX™-Bestellungen gilt ein vertraglicher Verzugszins von 1 % pro Monat (12 % p.a.) oder der jeweils höhere gesetzliche Zinssatz, zuzüglich angemessener Inkassokosten und der gesetzlichen Pauschale, soweit anwendbar. ARTISUM ist berechtigt, Leistungen auszusetzen und Lieferungen zurückzuhalten, wenn Rechnungen überfällig sind.
3.5 Kleinste abrechenbare Zeiteinheit bei zeitbasierter Abrechnung beträgt 0,5 Stunden, ausgenommen vereinbarte Tagessätze oder Pauschalen.
3.6 Änderungswünsche (Leistungsumfang, Spezifikation, Zeitplan) erfordern einen schriftlichen Änderungsauftrag und entsprechende Anpassungen von Preis und Zeitrahmen.
4. Abnahme (Dienstleistungen) und Prüfung (Waren)
4.1 Dienstleistungen: Der Kunde hat Liefergegenstände innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Fertigstellungsanzeige abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch mit konkreten Mängelangaben oder werden die Leistungen produktiv genutzt oder bezahlt, gilt die Abnahme als erteilt. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
4.2 Waren (einschließlich BERVEX™-Produkte): Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
5. Geistiges Eigentum; Referenzrechte
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an den kreativen und beratenden Arbeitsergebnissen von ARTISUM bis zur vollständigen Bezahlung bei ARTISUM. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und das vereinbarte Gebiet. Arbeitsdateien und -tools, die nicht für die vertragliche Nutzung erforderlich sind, gehören nicht zum Lieferumfang.
5.2 ARTISUM ist berechtigt, den Namen, das Logo und nicht vertrauliche Projektergebnisse des Kunden in Referenzen und Portfolios (einschließlich Online-Auftritten) zu verwenden, sofern der Kunde nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.
5.3 Der Verkauf von Waren beinhaltet keine Lizenz zur Nutzung der Marken von ARTISUM oder deren Lizenzgebern. BERVEX™ und andere Marken dürfen nur zur Identifizierung der gekauften Waren im üblichen Weiterverkauf verwendet werden, niemals in einer Weise, die eine Empfehlung oder Zugehörigkeit über das konkrete Geschäft hinaus suggeriert.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen diese ausschließlich zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Subunternehmer ist im notwendigen Umfang und unter gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtungen zulässig.
6.2 Sofern ARTISUM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine den Anforderungen der DSGVO entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
7. Lieferbedingungen für Waren (BERVEX™ und andere Materialien)
7.1 Incoterms® 2020: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung FCA – benannter Versandort (z. B. Fertigungsstätte des Herstellers oder Konsolidierungshafen in Asien). Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Kunden über. Alternative Klauseln (z. B. EXW, CIP, CIF, DAP) können schriftlich vereinbart werden; eine Versicherung ist nur enthalten, wenn sie gemäß dem vereinbarten Incoterm erforderlich ist (z. B. CIP/CIF) und dann nach dem in Incoterms® 2020 festgelegten Standard.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ohne Transportversicherung. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung auf eigene Kosten. Auf schriftliches Verlangen des Kunden und vollständige Vorauszahlung der Versicherungsprämie kann ARTISUM eine Allgefahren-Transportversicherung im Namen des Kunden abschließen. In diesem Fall werden alle Ansprüche gegen den Versicherer, soweit rechtlich zulässig, an den Kunden abgetreten; ARTISUM übernimmt keine Haftung für die Leistung des Versicherers, den Deckungsumfang oder nicht versicherte Schäden. Im internationalen Einkauf von hochpreisigen Industrieerzeugnissen ist es gängige Praxis, dass der Kunde die Versicherung direkt selbst abschließt.
7.3 Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den Waren verbleibt bei ARTISUM, bis sämtliche Forderungen (einschließlich Nebenforderungen) vollständig bezahlt sind. Der Kunde darf Waren vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
7.4 Lieferfristen und Teillieferungen: Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
7.5 Spezifikationen und Toleranzen: Die Waren werden gemäß den vereinbarten Spezifikationen unter Einhaltung branchenüblicher Toleranzen hergestellt. Kontinuierliche Verbesserungen und Materialverfügbarkeiten können geringfügige technische Anpassungen erfordern, die Form, Passgenauigkeit oder Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
8. Export, Sanktionen und Compliance
8.1 Beide Parteien halten alle anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften ein (einschließlich derjenigen Deutschlands, der EU, des Vereinigten Königreichs und der USA, soweit anwendbar). Die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt, dass keine rechtlichen Hindernisse bestehen (z. B. Embargos, Sanktionen, Listen gesperrter Parteien, Genehmigungspflichten oder Endverwendungs-/Endnutzerbeschränkungen).
8.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Einfuhrgenehmigungen, Endverwendungsnachweise und sonstigen Genehmigungen sowie für die Sicherstellung einer rechtmäßigen Endverwendung. ARTISUM kann Endverwendungsinformationen und entsprechende Unterlagen anfordern.
8.3 Bei Vorliegen von Compliance-Bedenken (einschließlich tatsächlicher oder vermuteter Verstöße gegen Sanktionen/Exportbestimmungen, Genehmigungsverweigerungen, negativer Treffer bei Sanktionslistenprüfungen oder Endverwendungsrisiken) ist ARTISUM berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder zu kündigen, die Lieferung zu verweigern oder Waren, soweit gesetzlich zulässig, zurückzurufen – ohne Haftung.
8.4 Der Kunde darf die Waren weder direkt noch indirekt in einer Weise verwenden, die nach geltendem Recht verboten ist. Der Kunde stellt ARTISUM von sämtlichen Schäden frei, die aus einem Verstoß gegen diesen Abschnitt entstehen.
9. Gewährleistung; Rückgabe (Waren)
9.1 ARTISUM gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Weitere Garantien (einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck) werden nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9.2 Die ausschließlichen Ansprüche des Kunden bei nicht konformen Waren bestehen – nach Wahl von ARTISUM – in Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift für die betroffenen Mengen. Der Kunde hat die Waren zur Prüfung bereitzuhalten und die RMA-Anweisungen von ARTISUM zu befolgen.
9.3 Soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt, werden Rücksendungen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung akzeptiert. Maßgefertigte oder speziell bestellte Waren sind nicht stornierbar und nicht rückgabefähig (NCNR).
9.4 Haltbarkeits-, Lager- und Handhabungshinweise (sofern bereitgestellt) sind einzuhalten; ARTISUM haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Handhabung, Verarbeitung oder Kombination mit anderen Materialien verursacht werden.
10. Gewährleistung; Abnahme (Dienstleistungen)
10.1 ARTISUM gewährleistet, dass Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden. Bei berechtigten Mängelrügen, die innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme erfolgen, wird ARTISUM die Leistung nachbessern oder erneut erbringen. Weitere Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 ARTISUM haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ARTISUM nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftschancen ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ARTISUM.
12. Aussetzung; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
12.1 ARTISUM ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen und Lieferungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder eine wesentliche Verschlechterung seiner finanziellen Lage erkennbar wird.
12.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
13. Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung, die durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Arbeitskämpfe, Cybervorfälle, Material- oder Energieknappheit, Transportstörungen, Hafenschließungen, Verzögerungen/Ablehnungen von Exportgenehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Sanktionen sowie Ausfälle von Lieferanten oder Frachtführern aufgrund solcher Ereignisse.
13.2 Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Leistungshinderung länger als 90 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil ohne Haftung kündigen.
14. Unterauftragsvergabe und Produktionsstandort
14.1 ARTISUM ist berechtigt, Waren von Dritten außerhalb Deutschlands herstellen zu lassen und Dienstleistungen durch solche erbringen zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass ARTISUM unter anderem als offiziell autorisierter europäischer Vertriebspartner für bestimmte Produktlinien tätig ist.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
15.1 Dienstleistungsverträge laufen bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und Zahlung aller Vergütungen. Warenverträge beziehen sich auf die jeweilige Bestellung; NCNR gilt gemäß Abschnitt 9.3.
15.2 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Pflichtverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn Compliance-/Sanktionsbedenken gemäß Abschnitt 8 vorliegen.
16. Sonstiges
16.1 Es wird keine Exklusivität gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. ARTISUM darf für ähnliche oder konkurrierende Produkte oder Hersteller tätig sein, wobei die Vertraulichkeit gewährleistet bleibt.
16.2 Abtretung: Der Kunde darf den Vertrag oder daraus resultierende Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARTISUM abtreten.
16.3 Gesamte Vereinbarung und Schriftform: Diese Bedingungen, zusammen mit dem Angebot und etwaigen Anlagen, stellen die vollständige Vereinbarung dar. Änderungen und Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern nicht gesetzlich eine Unterschrift erforderlich ist).
16.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand; Sprache
17.1 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda, Deutschland. ARTISUM ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3 Diese Bedingungen werden ausschließlich in englischer Sprache bereitgestellt; falls Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden, ist die englische Fassung maßgeblich.
Anhang A — Besondere Bedingungen für BERVEX™ (ergänzend/vorrangig für BERVEX™-Bestellungen)
A1. Bestellungen und Vorauszahlung: 100 % Vorauszahlung vor Produktionsbeginn/Zuteilung/Versand, sofern nicht in einem unterzeichneten Lieferplan anders vereinbart.
A2. Lieferbedingungen: Standardmäßig FCA benannter Ort (Incoterms® 2020). Auf Wunsch kann ARTISUM DAP-Lieferungen mit Allgefahren-Transportversicherung auf Kosten des Kunden arrangieren; Versicherungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, an den Kunden abgetreten.
A3. Spezifikationen und Toleranzen: Die Konformität wird bei Versand anhand der vereinbarten Spezifikationen mit branchenüblichen Toleranzen bewertet. Geringfügige technische Anpassungen aufgrund kontinuierlicher Verbesserungen oder Materialverfügbarkeit, die Form, Passgenauigkeit oder Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.
A4. Prüfung und Reklamationen: Es gelten die Prüf- und Rügefristen gemäß Abschnitt 4.2. Eine stichprobenbasierte Abnahme kann bei Schüttgütern angemessen eingesetzt werden.
A5. NCNR: Alle BERVEX™-Bestellungen sind nicht stornierbar und nicht rückgabefähig, außer bei nachgewiesener Nichtkonformität im Rahmen der Gewährleistung gemäß Abschnitt 9.
A6. Verzugszinsen: Gemäß Abschnitt 3.4 (der höhere Wert von 1 % pro Monat oder der gesetzliche Verzugszinssatz), zuzüglich Inkassokosten und gesetzlicher Pauschalen, soweit anwendbar.
A7. Nutzung und Compliance: Der Kunde stellt eine rechtmäßige Endverwendung sicher und hält alle Vorschriften zu Export/Import, Sanktionen sowie Endverwendungs-/Endnutzeranforderungen ein. ARTISUM kann Endverwendungszusicherungen und Unterlagen anfordern und bei Compliance-Risiken Lieferungen aussetzen oder stornieren.